Bisher wird bei der staatlichen Förderung von Gebäuden und im Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) ausschließlich die Nutzungsphase von Gebäuden betrachtet. Vorgaben und eine Betrachtung zur Klimawirksamkeit von Baustoffen und der Errichtung und Entsorgung von Gebäuden fehlen gänzlich – und das, obwohl der Bausektor mit seinen vor- und nachgelagerten Prozessen mit circa acht Prozent zu den deutschen Treibhausgas-Emissionen beiträgt.
Die Unterzeichner des Aufrufs weisen darauf hin, dass nach über 30 Jahren Forschung und mehr als einem Jahrzehnt praktischer Erprobung etablierte Verfahren für eine am Lebenszyklus von Gebäuden orientierte Bewertung vorliegen. Die Bundesregierung muss mit der zum Jahresbeginn startenden „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ nachhaltiges Bauen in die Breite tragen.
Auch ist das Gebäude-Energie-Gesetz so zu überarbeiten, dass es Anforderungen an Gebäude formuliert, die sich auf die Umweltwirkungen über den gesamten Lebenszyklus beziehen. So können nicht nur enorme Einsparpotenziale beim Bauen und Entsorgen zielgerecht genutzt werden, sondern auch aktiv der Carbon Footprint gemindert werden.
Entscheidend für die Dekarbonisierung im Bauwesen ist die Verwendung von klimafreundlichen und ressourcenschonenden Baustoffen. Hierzu gehören insbesondere Produkte aus bzw. mit Kork – im Innenausbau, der Gebäudedämmung oder der Fassadengestaltung. Mit Blick auf Technologieoffenheit und Baustoffneutralität als Motor von Wettbewerb und Innovation müssen daher nachwachsenden Rohstoffen Zukunftsmärkte geöffnet und alle Bau- bzw. Bauhilfsstoffe im Bauordnungsrecht gleichbehandelt werden, so der DKV mit seiner an den gemeinsamen Aufruf geknüpften Forderung an die Politik.
Kontakt: Dr. Frank B. Müller
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