Wenn der Schornsteinfeger die neue Küche kontrolliert…
Freiheit bei Umluft-Dunstabzugssystemen in Wohnungen mit Feuerstätte

Herford

Zum komfortablen Wohnen gehört für viele Menschen neben einer modernen Einbauküche mit ihren vielen technischen Features auch ein Kamin, an dessen wärmendem Feuer es sich nicht nur in der Winterzeit vor oder nach dem Essen wunderbar klönen lässt. Jedoch kann sich bei gleichzeitigem Betrieb einer effizienten Abluftabsaugung in der Küche hohes Gefahrenpotenzial aufbauen. Denn werden Wrasen und Küchendunst ohne gleichzeitige Frischluftzufuhr nach außen geführt, zieht der sich aufbauende Unterdruck Rauch bzw. Abgase einschließlich des geruchlosen Kohlenmonoxids aus der Feuerstätte.

Darauf verweist der Herforder Plasmafilter-Hersteller Avitana GmbH, deren hochwertige Filter in der Absaugtechnik nahezu aller Hauben- und Muldenhersteller zum Einsatz kommen. Im Fall des ohnehin günstigeren Umluftverfahrens besteht diese Gefahr niemals. Denn bei dieser auf Luftumwälzung basierenden Saug- bzw. Reinigungstechnologie entstehen in geschlossenen Räumen keine Druckdifferenzen.

Im Fall des Abluftverfahrens jedoch tritt diese gefahrlose Situation nur bei geregelter Frischluftzufuhr auf. Nicht allen Verbrauchern bzw. Küchenkäufern ist dieser besondere Umstand bekannt. Gerade im Winter, wenn die Feuerstätte angenehm prasselt, bleiben die Fenster häufig geschlossen. Und schon baut sich in der Wohnung ein Unterdruck auf und die Gesundheitsgefährdung wird akut.

Industrieseitig haben Abluft-Dunstabzugshauben oder -Muldenlüfter deshalb eine Unterdruckanzeige, die ihrerseits an einen Fensterkontaktschalter gekoppelt ist. Zum anderen prüft der Schornsteinfeger genau das wohnliche Umfeld. Denn die Feuerungs-Verordnung, in Nordrhein-Westfalen in §4 Absatz 2 der FeuVO NRW festgelegt, verbietet den Betrieb von raumluftabhängigen Feuerstätten, wenn diese von Dunstabzugshauben oder anderen die Raumluft absaugenden Anlagen beeinträchtigt werden.

Obermeister Dirk Franck, Chef der Schornsteinfegerinnung Ostwestfalen-Lippe, stellt klar: „Die Feuerungs-Verordnung schützt Menschenleben. Und bereits bei einem Unterdruck von 4 Pascal in einer geschlossenen Wohneinheit könnte nicht wahrnehmbares ‚CO‘ aus dem Rauch bzw. Abgasen der Feuerstätten austreten und somit zu einer Gefahr für den Betreiber der Feuerstätte kommen. Welches dann vom Fußboden her die Wohnluft zum Giftcocktail macht!“

Vier Pascal ist ein ausgesprochen geringer Unterdruck, der sich folglich recht schnell oder bereits bei kleinster Leistungsstufe einer Abluft-Abzugslösung ohne Frischluftzufuhr einstellen kann. Zum Vergleich: Beim häuslichen Teppichsaugen wird meist mit 25.000 Pascal gearbeitet! Also heißt es – nicht nur für Kaminliebhaber – „Augen auf“ bei Küchenplanung und -kauf bzw. Erweiterung einer Bestandsküche mit moderner Absaugtechnik. Denn niemand wünscht sich die Sperrung einer hochwertige Raumausstattung durch den Schornsteinfeger – ob es nun die Feuerstätte oder alternativ die Luftreinigung in der Küche betrifft…


Kontakt: Dr. Frank B. Müller
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