Qualitätszeichen „Das Kork-Logo“ zukunftsfit
Verbraucherschutz noch fokussierter – Inkraftsetzung überarbeiteter Prüfbestimmungen vor Fachmesse „Domotex“

Herford

Das Qualitätszeichen „Das Kork-Logo“ tragen intensiv geprüfte Produkte der Mitglieder des Deutschen Kork-Verbands seit 1997. Die niedergelegten Prüfbestimmungen haben einen umfassenden, über die ‚normalen‘ gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Verbraucherschutz im Fokus. Nach der letzten gründlichen Überarbeitung 2014 wurden nunmehr mit Stand November 2019 die Festlegungen aktualisiert, erweitert und partiell verschärft.

Im Auftrag des Deutschen Kork-Verbands e.V., Herford, hatte die Kölner Eco-Institut Germany GmbH (vormals: eco-Umweltinstitut) 1997 ein Qualitätssicherungsprogramm für Kork-Bodenbeläge entwickelt. Das Programm umfasst die wissenschaftlich abgesicherte Kontrolle des Endproduktes unter Einbeziehung der Hersteller im Ursprungsland und der Nachvollziehbarkeit des Produktionsweges.

Das „Kork-Logo“ ist das Gütezeichen des ersten und einzigen auf Kork-Bodenbeläge zugeschnittenen Prüfkonzepts, das geeignet ist, die Qualität von Kork-Bodenbelägen gemäß regelmäßig dem Stand der Technik angepassten Anforderungen sicherzustellen. Die im Kork-Logo aufgeführten Prüfungen stellen den sinnvollen Untersuchungsrahmen für diese Produktgruppe dar. Die Prüfmethode basiert auf DIN EN 16516 und den Vorgaben des AgBB-Schemas, die Bewertungskriterien wurden jedoch im Sinne des Vorsorgeprinzips in einigen Parametern strenger gesetzt.

Nach erfolgreicher Prüfung in einem unabhängigen Labor wird ein Zertifikat erstellt, welches berechtigt, das Kork-Logo für die Dauer von drei Jahren zu führen. Nach Ablauf dieser Zeit sind zur weitergehenden Nutzung des Kork-Logos erneute Laborprüfungen verpflichtend. Das Qualitätszeichen wird ausschließlich an Mitgliedsfirmen des DKV vergeben. Mit der Vergabe und Kommunikation des Kork-Logo leistet der Verband einen Beitrag zur Verbraucherinformation und geprüften Qualitätssicherheit.

Die jüngste, online im November auf kork.de/de/korkfussboden.html publizierte Version 2019 des QS-Programms ersetzt wie stets alle vorherigen vollständig. Die überarbeiteten Prüfbestimmungen zielen insbesondere auf die flüchtigen organischen Verbindungen (VOC), deren Anforderungswerte die Grenzwerte aus den Landesbauordnungen (MVV TB) zum Teil deutlich unterschreiten.

Im Sinne des Vorsorgeprinzips bleiben die Formaldehydemissionen bei 0,036 mg/m³ begrenzt, was ungefähr einem Drittel der Grenzwerthöhe der europäischen E1-Klasse entspricht. Damit bestehen Kork-Logo-zertifizierte Korkböden auch vor der neu vom Umweltbundesamt in Kraft gesetzten Prüfmethodik. Alle technologischen Prüfungen für das Kork-Logo wurden den neuesten normativen Regelungen angepasst. Derzeit sind 16 geprüfte Korkböden bzw. deren baugleiche Kollektionen mit dem Kork-Logo ausgezeichnet.

Der Deutsche Kork-Verband e.V. (DKV)

Der Deutsche Kork-Verband e.V. wurde 1985 gegründet. Zweck des Verbandes ist die Wahrnehmung und Förderung aller gemeinsamen Belange der in ihm zusammengeschlossenen Unternehmen. Neben der branchenpolitischen Interessenvertretung der Mitgliedsfirmen liegen die Schwerpunkte der Verbandstätigkeit in der Qualitätssicherung für Produkte aus Kork, in der Verbesserung der Herstellungs- und Verarbeitungsmethoden sowie in der Initiierung und Unterstützung von Forschungsprojekten über das nachwachsende Naturprodukt Kork und die daraus entstehenden Endprodukte. Weitere Informationen auf den Webseiten kork.de, natuerlichkork.de und schoener-leben-mit-kork.de


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